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Kosten Kfz Gutachten: wie teuer sind Kfz Unfallgutachten, was kostet ein Wertgutachten?
Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass
auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt.
So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.300,00 je nach Aufwand
und regionalen Gegebenheiten zwischen € 250,00 und € 380,00.
Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto, Telefonkosten und die MwSt.)
enthalten.
Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen € 50,00 und € 120,00. Wenig Geld im
Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Wer trägt die Kosten eines Kfz Gutachten bzw. des Kfz Sachverständigen?
Wenn Sie im Haftpflichtfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen,
muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für diesen übernehmen,
da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen,
der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Einzige Ausnahme hiervon sind Bagatellschäden in Höhe von offensichtlich weniger als ca. 750 €.
Bei einem Kaskoschaden erteilt Ihre Kaskoversicherung einen Kfz-Sachverständigen den Auftrag
der Schadenbewertung und trägt dafür auch die Kosten.
Bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens werden die Kosten für die zusätzlich eingeschalteten
Sachverständigen quotiert getragen.
Was macht überhaupt ein Kfz-Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger erstellt Schadengutachten im Haftpflicht- oder Kaskofall im Auftrag von
Privatleuten oder Versicherungen. Er beschäftigt sich zudem mit allen Fragen rund um Kfz, z.B. der
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang, der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen oder analytischer
Unfallrekonstruktion.
Wann brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?
Sie sollten auf jeden Fall immer dann einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenbewertung
Ihres Fahrzeuges beauftragen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Lassen Sie sich
nicht darauf ein, Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
besichtigen zu lassen, da dieser nicht in Ihrem, sondern im Interesse der Versicherung handelt. Ein
unabhängiger Sachverständiger achtet darauf, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen
Blechschaden richtig ermittelt werden.
Reicht es aus, wenn ich mir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lasse?
Wenn Sie sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, könnten Sie böse Überraschungen erleben.
Der Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur
Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten
einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt
bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In
jedem Fall also gehen Sie bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer
sicher.
Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Führen Sie eine handliche Checkliste im Wagen mit,
auf der Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Es hat sich auch als zweckmäßig
erwiesen, eine einfache Kamera im Fahrzeug zur Hand zu haben, um die Unfallsituation von allen Seiten im Bild
festhalten zu können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen
einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen. Mehr zu diesem Punkt finden Sie unter Unfall, was tun, was machen?
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