Kfz Sachverständigenbüro Bäumer
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Kfz Unfall Gutachten

 

Kfz Unfall Gutachten und Schadengutachten im Haftpflichtfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten für den Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Schaden an Ihrem Pkw nur von einem Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers feststellen zu lassen.

Nur bei einem offensichtlichen Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, stellen wir kostenneutral für Sie fest, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns kommen.

Alle von uns erstellten Privatgutachten sind qualifizierte Schadengutachten, die sich an den Richtlinien der IHK und des BVSK orientieren.

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