Kfz Sachverständiger begutachtet Oldtimer
Kfz Sachverständiger begutachtet Oldtimer

Das H-Kennzeichen – Voraussetzungen und Vorteile

Seit 1997 ist es in Deutschland möglich, das Kennzeichen für historische Fahrzeuge, besser bekannt als H-Kennzeichen, zu erlangen, um ein Fahrzeug als Oldtimer zu klassifizieren. Für Besitzer von Fahrzeugen, die älter als 30 Jahre und in gut gepflegtem Zustand sind, kann sich eine Zulassung mit H-Kennzeichen aus mehrere Gründen lohnen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Autos, sondern auch etwa für Motorräder, Wohnmobile oder Nutzfahrzeuge.

Warum lohnt sich das H-Kennzeichen?

Oldtimer haben den Vorteil, dass die Kfz-Steuer pauschal unabhängig von Hubraum und Verbrauch fällig wird – 191,73 Euro für Autos, 46,02 Euro für Motorräder. Auch bei der anstehenden Pkw-Maut werden Oldtimer pauschal abgerechnet. Weiterer Vorteil ist, dass als historisch gekennzeichnete Fahrzeuge keinen Einfahrtbeschränkungen in Umweltzonen unterliegen – das Fahrzeug muss dabei keinen Katalysator haben.

Auch bei der Versicherung kann man als Besitzer eines H-Kennzeichens sparen: Die meisten Versicherer bieten für Oldtimer spezielle, vergünstigte Tarife an, da Oldtimer im Regelfall weniger und schonender gefahren werden, als herkömmliche Autos. 

Seit Oktober 2017 ist es zudem möglich, ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen saisonal zuzulassen. Dies reduziert die Kfz-Steuer auf die angemeldete Zulassungszeit.

Bedingungen für das H-Kennzeichen

Wann erhält ein Fahrzeug das H-Kennzeichen? Seit dem 1. März 2007 gilt nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), das folgende drei Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein H-Kennzeichen zu erhalten:

    1. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein oder vor 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein
    2. Das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in einem guten Zustand befinden – also fahrbereit, gepflegt und rostfrei. Hier ist vor allem zu beachten, dass keine wesentlichen Komponenten in den Hauptbaugruppen des Wagens durch modernere ersetzt worden sein dürfen. Kleinere Reparaturen sind dabei weniger problematisch, aber falls beispielweise der Motor durch ein jüngeres Pendant ersetzt wurde, kann das H-Kennzeichen verweigert werden.
    3. Das Fahrzeug muss der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.

    In den meisten Fällen stellt der Nachweis des Originalzustands, der bei Beantragung der Zulassung mittels Oldtimer-Gutachten verifiziert werden muss, das größte Problem dar.

    Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das H-Kennzeichen und sind auch Ihre Ansprechpartner bei der Erstellung eines Gutachtens ihres Oldtimers.