Daten zum Unfall:
Unfall-Datum und Zeit:
Unfall-Ort:

Daten des Unfallgegners:
Amtliches Kennzeichen / Fzg.-Typ:
Name:
Anschrift:
Kfz-Versicherung:
Versicherungsscheinnummer:

Daten von Zeugen:
Name Zeuge 1:
Anschrift Zeuge 1:
Name Zeuge 2:
Anschrift Zeuge 2:

Bei Hinzuziehen der Polizei:
Name des Beamten:
Dienststelle des Beamten:

Denken Sie daran: Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei, wenn es bei dem Unfall Verletzte gegeben hat!
Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, fotografieren Sie den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach der Kollision.

Bei unklarer Sach- und Rechtslage:
Gibt es Bremsspuren?
Gibt es Flüssigkeitsaustritte?


Fertigen Sie, z.B. auf der Rückseite dieses Merkblattes, eine Skizze des Unfallherganges an.
Beauftragen Sie bei einem unverschuldeten Unfall einen objektiven Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens.
Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, werden die Gutachterkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt.

Mit den besten Empfehlungen vom:
Kfz Sachverständigenbüro Bäumer
Inh. Legill und Senden
Pingsdorferstr. 87
50321 Brühl
Tel. 02232 – 941994
Fax: 02232 - 941996
Email: unfall@sv-baeumer.de
Internet: www.sv-baeumer.de