Allgemeine Geschäftsbedingung für Legill und Senden GbR

1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.


2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegen- genommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind von dem AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben, durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet eingereichten oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.


3 Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.


4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachtennummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung des gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.


5 Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird z.Zt. ein Verrechnungssatz in Höhe von EURO 100,00 pro Stunde ohne MwSt. zzgl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.


6 Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung
(Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.


7 Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.


8 Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeug-sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Telefon: 030/2537850 zu wenden.


9 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.


10 Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.


11 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


12 Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für
Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010 sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar.


13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist Brühl. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die aktuelle Preisliste kann in den Büroräumen des Sachverständigenbüros eingesehen werden.

Stand 01.01.2017