Der Weg zum Kfz-Gutachten

Sie haben sich dazu entschlossen Ihr Fahrzeug begutachten zu lassen? Das ist ganz einfach!

Wie es genau abläuft, wenn Sie ein Kfz-Gutachten von uns benötigen – sei es nach einem Unfall oder etwa zur Preisfindung beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens – haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

  1. Termin vereinbaren

    Der erste Schritt zum Kfz-Gutachten ist die Kontaktaufnahme mit uns. Dazu können Sie uns einfach anrufen, eine E-Mail schreiben oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen:

     

    Kontaktieren Sie uns noch heute!

  2. Begutachtung an einem unserer Standorte in Köln, Brühl, Neuss oder Mönchengladbach oder bei Ihnen zu Hause

    Nachdem Sie einen Termin mit uns vereinbart haben, kommen Sie mit dem zu begutachtenden Fahrzeug bei uns vorbei. Außer den Fahrzeugpapieren müssen Sie zum vereinbarten Termin bei uns nichts weiter an Dokumenten mitbringen.

     

    Sie finden uns in Köln, Brühl, Neuss oder Mönchengladbach.

     

    Auf Wunsch können wir Ihr Fahrzeug auch ganz bequem bei Ihnen zu Hause oder bei Ihrem Arbeitsplatz begutachten.

  3. Fahrzeugbewertung/Schadensdokumentation

    Einer unserer Experten begutachtet nun Ihr Fahrzeug und dokumentiert dessen Zustand. Die Schadensaufnahme vor Ort dauert meist nicht länger als 15 Minuten. Falls es sich um ein Unfallgutachten handelt, beraten wir Sie an dieser Stelle auch schon gerne bzgl. der Abwicklung mit der Versicherung.

  4. Erstellung des Kfz-Gutachtens

    Unsere Sachverständigen erstellen auf Grundlage der Fahrzeug-Dokumentation ein ausführliches Gutachten. Dies kann bis zu zwei Tage dauern.

    In besonders dringenden Fällen können wir Ihnen auch innerhalb von 24 Stunden ein Gutachten erstellen.

  5. Sie erhalten das Gutachten

    Nach Fertigstellung erhalten Sie das Kfz-Gutachten, je nach Vereinbarung, postalisch, per Mail oder persönlich.

  6. Kosten Abrechnung

    Die Kosten des Gutachtens hängen vom ermittelten Fahrzeugwert ab. Bei einem Unfallgutachten können Sie auf Wunsch mit einer Abtretungserklärung die Kosten an uns abtreten. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.