Kfz Gutachter prüft Motorrad für Motorradgutachten
Kfz Gutachter prüft Motorrad für Motorradgutachten

Gutachten für das Motorrad

Motorräder können im Laufe der Jahre zu echten Liebhaberstücken werden. Bei guter Pflege können Sie je nach Zustand des Fahrzeugs für Ihr gebrauchtes Motorrad noch einen attraktiven Preis erzielen. Wer sich bei der Preisfestlegung allerdings bloß am Listenpreis orientiert, wird dabei höchstwahrscheinlichst nicht den wahren Wert des Motorrads treffen. Denn unter anderem werden etwaige eigenhändig vorgenommene Verbesserungen oder Restaurationen dabei nicht berücksichtigt.

Motorradgutachten bei Kauf oder Verkauf

Wenn Sie sich von Ihrem Zweirad trennen wollen, ist die erste und wichtigste Frage, die des Preises. Ein ausführliches Wertgutachten eines unabhängigen Kfz Sachverständigen stellt sicher, dass sie den reellen Wert Ihres Motorrads ermitteln und auch gegenüber dem Käufer begründen können. Da an Motorrädern gerne herumgeschraubt wird, reicht es nicht Marke, Modell und Kilometerstand zu bestimmen oder auf eine Online-Bewertung zurückzugreifen. Dies gibt einem zwar eine erste Einschätzung, die jedoch was ihre Genauigkeit betrifft mit der Begutachtung eines Experten nicht mithalten kann.

Motorrad als Oldtimer

Falls Ihr Fahrzeug 30 Jahre oder älter ist, so kann es mit einem Motorradgutachten eines Kfz Sachverständigen als Oldtimer klassifiziert werden. Das Baujahr alleine reicht allerdings nicht, um das begehrte H-Kennzeichen zu bekommen – es muss auch nachgewiesen werden, dass bei etwaigen Reparaturen oder Modifikationen nur Originalteile genutzt wurden. Weiterhin muss sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befinden. Doch die Klassifizierung lohnt sich, denn zum einen können als Oldtimer klassifizierte Motorräder günstiger versichert werden, und zum anderen steigert der Oldtimer-Status den Wert. 

Gutachten nach Unfall

Nach einem Unfall ist es unerlässlich ein Motorradgutachten anfertigen zu lassen, damit Sie die zahlreichen Leistungen geltend machen können, die Ihnen als Unfallopfer zustehen. Dazu zählt zum einen der Ausgleich des Wertverlusts des Unfallfahrzeugs, aber auch z.B. ein Ersatzfahrzeug, dass Ihnen für den Zeitraum, in dem sich Ihr Motorrad in der Werkstatt befindet, zur Verfügung gestellt werden muss.