Oldtimerklassifizierung – Einteilung nach Zustand und Baujahr

Oldtimer oder Youngtimer, Veteran oder Vintage. Im Oldtimer-Jargon werden allerlei Bezeichnungen genutzt um ein Fahrzeug zuordnen zu können. Diese Klassifizierung kann u.a. nach Zustand oder Baujahr des Fahrzeugs geschehen.

Nach Baujahr

Teilt man Oldtimer nach international gebräuchlicher Klassifizierung ein, so lassen sich 7 Klassen unterscheiden:

Bis 1904: A. Klasse – Ancestor

1905 – 1918: B. Klasse – Veteran

1919 – 1930: C. Klasse – Vintage

1931 – 1945: D. Klasse – Post Vintage

1946 – 1960: E. Klasse – Post War

1961 – 1970: F. Klasse

1971 – Erreichung der 30-Jahres-Grenze: G. Klasse

Nach Zustand

Die geläufigste Oldtimer Klassifizierung ist die nach dem Zustand des Fahrzeugs. Dabei hat sich ein 5-Noten-System etabliert, welches beim Kauf- oder Verkauf und auch beim Abschließen einer Versicherung als Kriterium herbeigezogen wird. Das System deckt vom makellosen Zustand (Note 1) bis hin zum restaurierungsbedürften Zustand (Note 5) alles ab.

Note 1 – makelloser Zustand

Die Note eins wird nur sehr selten vergeben und setzt voraus, dass das Fahrzeug sich in einem makellosen Zustand befindet. In manchen Fällen sogar besser als neu.

Note 2 – guter Zustand

Fahrzeuge der Note zwei müssen sich in gutem Zustand befinden, dürfen aber leichte Gebrauchsspuren haben, etwa ausgebesserte Steinschläge oder Putzspuren an der Oberfläche.

Note 3 – gebrauchter Zustand

Oldtimer im gebrauchten Zustand, die aber voll fahrbereit und verkehrssicher sind, erhalten die Note drei. Fahrzeuge mit dieser Note dürfen, im Gegensatz zur Note zwei, auch stellenweise Rost aufweisen. Die meisten Oldtimer erhalten die Zustandsnote drei.

Note 4 – verbrauchter Zustand

Die Note vier wird für Fahrzeuge im verbrauchten Zustand vergeben, die nur eingeschränkt fahrbereit sind und bei denen sofortige Arbeiten zur Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig sind.

Note 5 – restaurierungsbedürftiger Zustand

Die Note fünf wird für restaurierungsbedürfte Fahrzeuge vergeben, die nicht mehr fahrbereit sind und nur mit hohem Restaurierungsaufwand wiederhergerichtet werden können. Im Gegensatz zu Oldtimern der Note vier, sind diese Fahrzeuge nicht zwingend komplett. Häufig werden Fahrzeuge in diesem Zustand nur noch als Ersatzteillager genutzt.

Im Rahmen eines Oldtimergutachtens, auch bei einem Kurzgutachten, wird der Zustand anhand dieses Bewertungssystems benotet und zertifiziert.

Wenn Sie den Zustand Ihres Oldtimers begutachten und dokumentieren lassen möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie noch heute telefonisch oder über unser Kontaktformular Ihren Termin für ein Oldtimergutachten.