Kosten sparen bei Unfallgutachten
Kosten sparen bei Unfallgutachten

Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?

Die Gutachterkosten richten sich in aller Regel nach der Schadenhöhe, sodass auch bei kleineren Schäden alles im Rahmen bleibt. Ein Beispiel: Der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300,00 € liegt je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 250 € und 380 €. Alle Nebenkosten, z.B. für die EDV, Fahrten, Porto oder Telefon sowie die Mehrwertsteuer sind hier bereits enthalten. Das Beste: Als Geschädigter müssen Sie nach einem Verkehrsunfall nicht einmal diese Beträge zahlen, denn die Kfz Unfallgutachten Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen (einzige Ausnahme hiervon sind offensichtliche Bagatellschäden in Höhe von weniger als ca. 750 €).


Im Fall eines Kaskoschadens erteilt Ihre Kaskoversicherung in der Regel einem Kfz-Sachverständigen den Auftrag zur Schadenbewertung und trägt dafür auch die Kosten. In Einzelfällen überlässt der Versicherer auch Ihnen als Versicherungsnehmer/in die Auswahl des Kfz Gutachters. Wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet, werden die Kosten für die zusätzlich eingeschalteten Sachverständigen quotiert getragen.

 

Gutachterkosten für die Gebrauchtwagen Bewertung

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollten Sie auch an einen Sachverständigen denken - ganz besonders, wenn Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufen möchten oder ein Angebot aus dem Internet haben. Eine Gebrauchtwagenschätzung ist nicht teuer, sondern liegt in der Regel zwischen € 100 und € 200. Übrigens: Wir schätzen auch Old- und Youngtimer, rufen Sie uns einfach an!